Keinen Berufsabschluss
Sie haben keinen kaufmännischen oder technischen Beruf gelernt, konnten aber in den letzten Jahren Berufserfahrung sammeln. Sie möchten sich nun beruflich bilden und den Berufsabschluß nachholen. Dann kommen Sie zu uns! Nach § 45 Berufsbildungsgesetz werden Sie zu Prüfung zugelassen wenn Sie die 1,5 fache Zeit nachweisen können. Wir bereiten Sie auf die Prüfung vor.Wir qualifizieren handlungsorientiert, zielgerichtet und kompakt .